Unsere Verpflichtung für Ihre Sicherheit
Stand Februar 2026
Information der Öffentlichkeit nach § 8a StörfallV in Verbindung mit Anhang V, Teil 1 der Störfallverordnung für den Standort der
BÜFA Cleaning GmbH & Co. KG
August-Hanken-Straße 30
26125 Oldenburg
GERMANY
Telefon +49 441 9317-251
Telefax +49 441 9317-100
E-Mail cleaning@buefa.de
2016 wurde eine Anzeige nach § 7 der StörfallV der zuständigen Behörde - Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, Behörde für Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg - vorgelegt. Nach einem Genehmigungsverfahren gemäß § 16 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) wurde die wesentliche Änderung des bestehenden Betriebs genehmigt.
Seit der ersten Genehmigung zum Betrieb der BImSchG-Anlage, d.h. seit 28. Oktober 1985, führt die Behörde regelmäßig Inspektionen durch. Mit der wesentlichen Änderung des Betriebs wird das Interval zwischen den Inspektionen verkürzt, um die Sicherheit der Anlage noch genauer zu überwachen. Es wurden zunächst Störfall - und Inspektionen von den Behörden durchgeführt.
Wir setzen auf den offenen und ehrlichen Dialog - aus Verantwortung für Ihre Sicherheit. Auch wenn uns die Gesetzgebung dazu verpflichtet, ist es uns gleichwohl ein persönliches Anliegen, Ihnen mit dieser Information einen Überblick über unsere Tätigkeiten und die dabei verwendeten Gefahrstoffe zu geben.
Der verantwortungsbewusste Umgang mit Mensch und Umwelt ist in der gesamten BÜFA-Gruppe eine Selbstverständlichkeit. Der Geschäftsbereich Cleaning, der zu der BÜFA GmbH & Co. KG gehört, investiert immer wieder in die Modernisierung seines Standorts, um auf dem Stand der Technik zu bleiben und so einen Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen zu gewährleisten. Dies sichert
- die Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden,
- die Gewährleistung der Anlagensicherheit
- eine umweltverträgliche Abfallentsorgung
Tätigkeiten in unserem Betriebsbereich
- Ein- und Auslagerung von verpackten anorganischen und organischen Grundchemikalien und Gemischen als Stückgut in unseren Hochregallägern oder als Bulk-Ware im Tanklager
- Mischen von Desinfektions- und Reinigungsmitteln, Abfüllen der Gemische in gefahrgutrechtlich zugelassene Verpackungen
- Lagerung und Kommissionierung der Verkaufsgebinde als Bereitstellung für den Versand
- Verladung der kommisionierten Paletten-Ware auf LKW´s von Partner-Speditionen und dem eigenen Fuhrpark
- Transport der Grundstoffe oder Stoffmischungen zu unseren Kunden mit betriebseigener Fahrzeugflotte
Der Wareneingang
Entleerstellen für Tankwagen
Wareneingang für Stückgut
Das Mischen
Mischbehälter in der Produktion
Abfüllen in Gebinde
Das Lagern und Kommissionieren
Lagerung in ortsveränderlichen Behältern
Kommissionierung
Die Verladung
Die Gefahrstoffe und ihre Einstufung
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Entzündbar Von offenen Flammen, Funken oder Wärmequellen fernhalten. Gefäße dicht verschließen und brandsicher aufbewahren |
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Brandfördernd Von brennbaren Stoffen fernhalten und nicht mit diesen mischen. Entzündungsgefahr! Ausgebrochene Brände können gefördert, die Brandbekämpfung erschwert werden. |
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Giftig Nicht einatmen, berühren oder verschlucken. Arbeitsschutz tragen. Jeglicher Kontakt mit dem menschlichen Körper ist zu vermeiden, da sofortige schwere Gesundheitsschäden, eventuell mit Todesfolge, nicht auszuschließen sind. |
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Schwer gesundheitsschädlich Vor Arbeitsbeginn gut informieren; Schutzkleidung und Handschuhe, Augen- und Mundschutz oder Atemschutz tragen. Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Gesundheitsschäden bei unsachgemäßer Verwendung möglich. Bei einzelnen Substanzen ist eine krebserzeugende, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Wirkung nicht völlig auszuschließen. |
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Ätzend, korrosiv gegenüber Metallen Durch besondere Schutzmaßnahmen Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Auf Materialverträglichkeit achten. |
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Reizend; gesundheitsschädlich Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. |
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Umweltgefährlich Nicht in die Kanalisation und in die Umwelt gelangen lassen. Nur auf flüssigkeitsdichten, zugelassenen Flächen umfüllen. Nur im Sondermüll entsorgen. |
Die Sicherheitseinrichtungen
- Begrenzung des Gefährdungspotentials durch bauliche Trennung sowie Einlagerung der Produkte nach Produktgruppen in separaten, brandschutztechnisch getrennten Lagerräumen
- Automatische Branderkennungseinrichtungen im gesamten Betrieb mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Leitstelle (Großleitstelle Oldenburg)
- Automatische Löschanlagen
- Gaswarnanlagen im Lager- und Abfüllbereich
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Blitzschutzanlage
- Flüssigkeitsdichte und beständige Auffangsysteme zur Produkt– und Löschwasserrückhaltung
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugten Zutritt und Sabotage
- Regelmäßige Überprüfung des Konzepts zur Verhinderung von Störfällen und des betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplans
- Betriebsanweisungen und jährliche Unterweisung der Mitarbeiter sowie Kontrollen
- Regelmäßige, wiederkehrende Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und überwachungsbedürftigen Anlagen durch Fachfirmen oder unabhängige Sachverständige einer Zentralen Überwachungsstelle
- Systematische und planmäßige Überwachung (Inspektion gem. § 16 StörfallV) durch die Fachbehörden
Und wenn`s doch passiert? – der unwahrscheinliche Eintritt eines Störfalls
So verhalten Sie sich bei einem Chemieunfall richtig
- Sichtbare/hörbare Zeichen wie Feuer, Rauch, Explosion/lauter Knall oder
- Außergewöhnliche Geruchswahrnehmungen, wie z. B. beißender, stechender Geruch
- Sirenensignale (werksweiter Feuer- und Räumungsalarm)
- Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Polizei
- Rundfunkdurchsagen
